Spezialgebiet: Wohnmobile und Wohnwagen

Neutrale und fundierte Gutachten vom zertifizierten Sachverständigen
des Verbandes für das Kraftfahrzeugwesen

Klaus Röbbecke

Mehrfach zertifiziert durch:


Wir bieten Komplettlösungen für unsere Auftraggeber

direkt – zeitnah – versiert – umfangreichEgal ob Geschädigte, Versicherungen, Rechtsanwälte oder Gerichte – wir sind der Neutralität verpflichtet und erstellen fundierte Gutachten für eine gerechte Regulierung und Urteilsfindung.

Geschädigte

Wenn Ihr Reisemobil oder Caravan in einen Haftpflichtschaden verwickelt ist oder Sie einen Sachmangel nach dem Kauf feststellen, stehen wir Ihnen zuverlässig mit Rat und Sachverstand zur Seite. Wir erstellen für Sie ein unabhängiges Gutachten – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. So sparen Sie sich unnötige Wege und wertvolle Zeit.Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwälten können wir Ihnen bei Bedarf einen kompetenten Ansprechpartner empfehlen. Damit sind Sie rechtlich bestens abgesichert und vermeiden zusätzlichen Stress oder Ärger.

Versicherungen

Unser Fachwissen basiert nicht nur auf einer fundierten Spezialausbildung, sondern auch auf vielen Jahren praktischer Erfahrung in der Schadensaufnahme, -bewertung und -kalkulation. Dieses Know-how setzen wir ein, um verlässliche Gutachten zu erstellen.

Rechtsanwälte

Überzeugen Sie Ihre Mandanten mit einem unabhängigen und fundierten Gutachten. Es dient als verlässliche Grundlage für eine gerechte und unkomplizierte Schadensregulierung gegenüber der Versicherung des Verursachers und schafft Klarheit in allen wichtigen Punkten.

Gerichte

Vertrauen Sie nicht nur vereidigten Sachverständigen des Kfz-Wesens. Unsere Gutachten verbinden eine geprüfte und zertifizierte Ausbildung mit langjähriger und praktischer Erfahrung im technischen Umgang mit Wohnmobilen und Caravans. So erhalten Gerichte neutrale Gutachten mit denen auch Urteile begründet werden können.

Risse im Dach

Sachmangel: Risse im Dach


Leistungen

Sachmängel

Mängel treten nicht nur bei Gebraucht-, sondern zunehmend auch bei Neufahrzeugen auf – teils mit über 30 Beanstandungen pro Fahrzeug. Entscheidend ist eine gründliche Prüfung bei der Übergabe: Kratzer oder Beschädigungen sollten unbedingt im Protokoll festgehalten werden, da sie später schwer nachweisbar sind.Treten Mängel erst nach der Auslieferung auf, unterstützen wir Sie mit einem unabhängigen Gutachten. Besonders nach der Beweislastumkehr nach einem Jahr ist dies oft entscheidend, um Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.

Beweissicherung

Wir erfassen alle notwendigen Daten und dokumentieren den Schaden umfassend mit aussagekräftigen Fotos und Unterlagen.

Fiktive Abrechnung

Wir ermöglichen eine fiktive Abrechnung, auch ohne den Schaden reparieren lassen zu müssen.

Reparaturkosten

Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten auf Basis der Schadenanalyse und halten diese im Gutachten fest.

Restwert

Wir bestimmen den Restwert Ihres Fahrzeugs, also den Preis, den Händler:innen bei einem Ankauf zahlen würden.

Wertminderung

Wir berechnen die Wertminderung des Fahrzeugs nach dem Unfall nach gutachterlichem Ermessen und fachlicher Grundlage.

Wiederbeschaffung

Wir ermitteln den Fahrzeugwert vor dem Schaden anhand von Laufleistung, Ausstattung, Zubehör und Gesamtzustand.



Über uns

Ich bin nicht nur Kfz-Sachverständiger sondern auch zertifizierter und geprüfter Sachverständiger für Wohnmobile und Wohnwagen und dadurch befähigt, fachlich versierte Gutachten für alle Schadens- und Mängelbereiche zu erstellen.
Meine Zusatzausbildung unterscheidet mich von der eines Kfz-Sachverständigen durch meine Spezialausbildung.
Durch die zunehmende Anzahl der Sachmängel bei der Auslieferung neuer Reisemobile und Caravans sowie der Umgang durch Händler und Hersteller mit diesen meist berechtigten Mängelanzeigen ist bei mir der Ansporn gewachsen,
meine mehr als 10 Jahre gewonnene Erfahrung bei der Beurteilung von Sachmängeln, Unfallbegutachtungen und Schadensabwicklungen Ihnen als Geschädigte die Wege zu vereinfachen die Schäden durchzusetzen.
Da es keine vorgegebenen Arbeitswerte für die Beseitigung von Mängeln und Schäden gibt, ist praktische Erfahrung unabdingbar.
Ich arbeite mit renommierten und spezialisierten Anwälten zusammen, die auch Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

  • 10+ Berufserfahrung im Bereich Reisemobile und Wohnwagen

  • Zertifizierung zum Sachverständigen für Wohnmobile und Wohnwagen

  • SBW (Sachverständigen Betreuungs- und Weiterbildungs GmbH

  • Geprüft und zertifiziert durch den VfK (Verband freier Kraftfahrzeugssachverständiger)

Klaus Röbbecke

KLAUS RÖBBECKE geprüfter KfZ-Sachverständiger für Wohnmobile und Wohnwagen



Unser Einsatzgebiet – zuverlässig in Ihrer Region

Unser primäres Arbeitsgebiet umfasst die Kreise Steinfurt, Coesfeld, Ahaus, Wesel, Warendorf, Bocholt, Unna, Soest, Osnabrück und Gütersloh sowie das gesamte Ruhrgebiet und den Raum Ostwestfalen-Lippe. In diesen Regionen sind wir schnell vor Ort und erstellen für Sie unabhängige Gutachten für Wohnmobile und Caravans.Auf Wunsch bieten wir unsere Tätigkeit auch bundesweit an.

Darüber hinaus sind wir in den Gerichtsbezirken aller Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen tätig. Damit gewährleisten wir eine umfassende Unterstützung – sowohl für Geschädigte, Versicherung, Rechtsanwälte als auch Gerichte.

Häufige Fragen & Antworten

Kann ich nach einem Unfall einen Gutachter meines Vertrauens bestimmen?

Als Unfallgeschädigter haben Sie immer das Recht z. B. uns, als zur Neutralität verpflichteten und geprüften Sachverständigen, zu beauftragen. Einen Gutachter, den die Versicherung des Schädigers beauftragen will, brauchen Sie nicht zu akzeptieren.

Wie lasse ich Sachmängel nach der Auslieferung klären?

Nicht jeder vom Käufer vermutete Sachmangel ist auch ein Sachmangel im rechtlichen Sinne. Gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Ihnen und dem Händler oder Hersteller, hilft oftmals nur ein Gutachten und die Einschaltung eines Anwalts. Häufig reicht auch unsere Beauftragung samt Gutachten, um eine Einigung herbeizuführen.

Wo wird der Schaden begutachtet?

Im Regelfall bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt, in der sich das Fahrzeug befindet.

Wir arbeiten überall in Deutschland. Nehmen Sie mit uns wegen der Reisekosten Kontakt auf.

Kann ein Kfz-Sachverständiger ein Gutachten erstellen?

Gerade bei Reisemobilen und Wohnwagen ist es wichtig, einen geprüften Sachverständigen zu beauftragen. Viele Kfz-Sachverständige kennen die Besonderheiten der Technik und des Aufbaus nicht. Oft fehlt die Erfahrung, um die Arbeitszeiten korrekt einzuschätzen, da es für diese Fahrzeuge keine standardisierten Vorgaben wie beim PKW gibt. Wir verfügen über die entsprechende Erfahrung, um Ihr Fahrzeug fachgerecht zu bewerten.

Was ist bei einem Kaskoschaden zu beachten?

Bei einem Vollkasko- oder Teilkaskoschaden hat Ihre Versicherung zunächst ein Weisungsrecht und kann den Sachverständigen bestimmen. Wir empfehlen, von Anfang an darauf hinzuwirken, dass ein geprüfter Sachverständiger für Reisemobile und Wohnwagen beauftragt wird.

Sind Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden, können Sie uns mit einer Überprüfung beauftragen. Bei größeren Schäden kommt es häufig vor, dass wir deutlich höhere Schäden ermitteln als von der Versicherung angesetzt – auch Wertminderungen werden oft übersehen.

Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten sowie die Kosten für das Gutachten zu übernehmen.

Wichtig ist, dass nicht irgendein Kfz-Sachverständiger, sondern ein geprüfter Sachverständiger für Reisemobile und Caravans beauftragt wird. Wir können jede einzelne Position im Gutachten plausibel gegenüber der Versicherung darlegen.

Brauche ich im Schadensfall einen Anwalt?

Ein Anwalt ist nicht zwingend notwendig, wenn die Versicherung auf Grundlage unseres Gutachtens den Schaden reguliert. Sollte die Versicherung die Schadenshöhe anzweifeln, unterstützt Sie unser spezialisierter Kooperationsanwalt auf Wunsch.

Muss die Versicherung auch ohne Reparatur zahlen?

Ja, Versicherungen müssen den Schaden auch ohne Reparatur begleichen. Das nennt man „fiktive Abrechnung“ oder „Abrechnung nach Gutachten“.

Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall zunächst nicht gezahlt, da sie nicht anfällt. Erfolgt später eine (Teil-)Reparatur, muss die Versicherung die MwSt. für die belegten Rechnungen nacherstatten.

Kann ich in einem laufenden Rechtsstreit noch ein Gutachten erstellen lassen?

Ja, bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung können Sie unser Gutachten vorlegen oder die Erstellung durch uns beantragen. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Anwalt.


Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen zu einem Schaden an Ihrem Wohnmobil oder Caravan? Schreiben Sie uns einfach über das Formular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und kümmern uns zuverlässig um Ihr Anliegen – unkompliziert und ohne lange Wartezeiten.


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
Sachverständigenbüro für Reisemobil- und Caravantechnik UG (Haftungsbeschränkt)
Geschäftsführerin: Edith Röbbecke
Koppelstr. 2 - 48612 Horstmar
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Steinfurt, HRB 15605
USt-ID: DE458436925
Kontakt:
Telefon: +49 2558 9999052
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Edith Röbbecke
Koppelstr. 2
48612 Horstmar
Deutschland

Datenschutz

Allgemeine Hinweise
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Datenerfassung auf dieser Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

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Sachverständigenbüro für Reisemobil- und Caravantechnik UG (Haftungsbeschränkt)
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24.11.2025

Warum eine Dashcam (auch für hinten) so wichtig sein kann

Der Fall:Unser Auftraggeber wechselte auf der Autobahn vom rechten auf den linken Fahrstreifen um einen LKW zu überholen. Ein mit mutmaßlich hoher Geschwindigkeit heranfahrendes Fahrzeug fährt auf das teilintegrierte Wohnmobil unseres Auftraggebers auf. Der Auffahrende behauptet der Polizei gegenüber, dass er nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte, da unser Auftraggeber (zu) kurz vor ihm den Fahrstreifen gewechselt habe. Dem widerspricht unser Auftraggeber; er habe nicht nur den Blinker frühzeitig betätigt sondern zudem habe hinreichend Abstand bestanden um abbremsen zu können. Bei einem ungewissen Unfallhergang besteht die Gefahr eines Rechtsstreits, da die (Schuld-)Frage geklärt werden muss, ob die Haftpflichtversicherung des Auffahrenden oder die eigene Vollkaskoversicherung zahlen muss.Merke:
Eine Dashcam nach vorn ist gut; eine (weitere) Dashcam nach hinten kann Streitigkeiten vermeiden.


19.11.2025

„Totalschaden“ - nach Auffahrunfall

Trotz Ausweichmanöver des Auffahrenden wurde das Wohnmobil unseres Auftraggebers hinten rechts "erwischt". Die montierte Anhängerkupplung hat sicher schlimmeres verhindert.Nach der Beauftragung durch den Geschädigten habe ich als neutraler Gutachter nunmehr den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Reparaturkosten zu ermitteln.Erste Schätzungen ergeben Reparaturkosten in Höhe von mindestens 50.000 EUR.Da es sich bei diesem Schaden nicht um einen Bagatellschaden handelt, wurde von unserem Auftraggeber zeitgleich unser Kooperationsanwalt eingeschaltet.Merke:
Bei Haftpflichtschäden benennt der Geschädigte und nicht die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen.


13.11.2025

„Kleiner Kratzer“ – großer Schaden

Wer hätte vermutet, dass sich dieser unscheinbare Schaden durch unsere Begutachtung als kapitaler Schaden herausstellte? Eine eingerissene Außenhaut und eine Vielzahl an Kratzern an den Anbauteilen macht den Austausch der Seitenwand, Aufbautür und Anbauteilen notwendig.Auf unsere Nachfrage nach kostengünstigeren Reparaturmethoden bestätigt das Herstellerwerk des Aufbaus, dass keine andere Reparatur sach- und fachgerecht sei.Ermittelter Schaden: ca. 31.000 EUR