Spezialgebiet: Wohnmobile und Wohnwagen



direkt – zeitnah – versiert – umfangreichEgal ob Geschädigte, Versicherungen, Rechtsanwälte oder Gerichte – wir sind der Neutralität verpflichtet und erstellen fundierte Gutachten für eine gerechte Regulierung und Urteilsfindung.

Wenn Ihr Reisemobil oder Caravan in einen Haftpflichtschaden verwickelt ist oder Sie einen Sachmangel nach dem Kauf feststellen, stehen wir Ihnen zuverlässig mit Rat und Sachverstand zur Seite. Wir erstellen für Sie ein unabhängiges Gutachten – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. So sparen Sie sich unnötige Wege und wertvolle Zeit.Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwälten können wir Ihnen bei Bedarf einen kompetenten Ansprechpartner empfehlen. Damit sind Sie rechtlich bestens abgesichert und vermeiden zusätzlichen Stress oder Ärger.

Unser Fachwissen basiert nicht nur auf einer fundierten Spezialausbildung, sondern auch auf vielen Jahren praktischer Erfahrung in der Schadensaufnahme, -bewertung und -kalkulation. Dieses Know-how setzen wir ein, um verlässliche Gutachten zu erstellen.

Überzeugen Sie Ihre Mandanten mit einem unabhängigen und fundierten Gutachten. Es dient als verlässliche Grundlage für eine gerechte und unkomplizierte Schadensregulierung gegenüber der Versicherung des Verursachers und schafft Klarheit in allen wichtigen Punkten.

Vertrauen Sie nicht nur vereidigten Sachverständigen des Kfz-Wesens. Unsere Gutachten verbinden eine geprüfte und zertifizierte Ausbildung mit langjähriger und praktischer Erfahrung im technischen Umgang mit Wohnmobilen und Caravans. So erhalten Gerichte neutrale Gutachten mit denen auch Urteile begründet werden können.

Sachmangel: Risse im Dach
Mängel treten nicht nur bei Gebraucht-, sondern zunehmend auch bei Neufahrzeugen auf – teils mit über 30 Beanstandungen pro Fahrzeug. Entscheidend ist eine gründliche Prüfung bei der Übergabe: Kratzer oder Beschädigungen sollten unbedingt im Protokoll festgehalten werden, da sie später schwer nachweisbar sind.Treten Mängel erst nach der Auslieferung auf, unterstützen wir Sie mit einem unabhängigen Gutachten. Besonders nach der Beweislastumkehr nach einem Jahr ist dies oft entscheidend, um Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.

Wir erfassen alle notwendigen Daten und dokumentieren den Schaden umfassend mit aussagekräftigen Fotos und Unterlagen.

Wir ermöglichen eine fiktive Abrechnung, auch ohne den Schaden reparieren lassen zu müssen.

Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten auf Basis der Schadenanalyse und halten diese im Gutachten fest.

Wir bestimmen den Restwert Ihres Fahrzeugs, also den Preis, den Händler:innen bei einem Ankauf zahlen würden.

Wir berechnen die Wertminderung des Fahrzeugs nach dem Unfall nach gutachterlichem Ermessen und fachlicher Grundlage.

Wir ermitteln den Fahrzeugwert vor dem Schaden anhand von Laufleistung, Ausstattung, Zubehör und Gesamtzustand.
Ich bin nicht nur Kfz-Sachverständiger sondern auch zertifizierter und geprüfter Sachverständiger für Wohnmobile und Wohnwagen und dadurch befähigt, fachlich versierte Gutachten für alle Schadens- und Mängelbereiche zu erstellen.
Meine Zusatzausbildung unterscheidet mich von der eines Kfz-Sachverständigen durch meine Spezialausbildung.
Durch die zunehmende Anzahl der Sachmängel bei der Auslieferung neuer Reisemobile und Caravans sowie der Umgang durch Händler und Hersteller mit diesen meist berechtigten Mängelanzeigen ist bei mir der Ansporn gewachsen,
meine mehr als 10 Jahre gewonnene Erfahrung bei der Beurteilung von Sachmängeln, Unfallbegutachtungen und Schadensabwicklungen Ihnen als Geschädigte die Wege zu vereinfachen die Schäden durchzusetzen.
Da es keine vorgegebenen Arbeitswerte für die Beseitigung von Mängeln und Schäden gibt, ist praktische Erfahrung unabdingbar.
Ich arbeite mit renommierten und spezialisierten Anwälten zusammen, die auch Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
10+ Berufserfahrung im Bereich Reisemobile und Wohnwagen
Zertifizierung zum Sachverständigen für Wohnmobile und Wohnwagen
SBW (Sachverständigen Betreuungs- und Weiterbildungs GmbH
Geprüft und zertifiziert durch den VfK (Verband freier Kraftfahrzeugssachverständiger)

KLAUS RÖBBECKE geprüfter KfZ-Sachverständiger für Wohnmobile und Wohnwagen
Unser primäres Arbeitsgebiet umfasst die Kreise Steinfurt, Coesfeld, Ahaus, Wesel, Warendorf, Bocholt, Unna, Soest, Osnabrück und Gütersloh sowie das gesamte Ruhrgebiet und den Raum Ostwestfalen-Lippe. In diesen Regionen sind wir schnell vor Ort und erstellen für Sie unabhängige Gutachten für Wohnmobile und Caravans.Auf Wunsch bieten wir unsere Tätigkeit auch bundesweit an.

Darüber hinaus sind wir in den Gerichtsbezirken aller Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen tätig. Damit gewährleisten wir eine umfassende Unterstützung – sowohl für Geschädigte, Versicherung, Rechtsanwälte als auch Gerichte.
Haben Sie Fragen zu einem Schaden an Ihrem Wohnmobil oder Caravan? Schreiben Sie uns einfach über das Formular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und kümmern uns zuverlässig um Ihr Anliegen – unkompliziert und ohne lange Wartezeiten.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Sachverständigenbüro für Reisemobil- und Caravantechnik UG (Haftungsbeschränkt)
Geschäftsführerin: Edith Röbbecke
Koppelstr. 2 - 48612 Horstmar
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Steinfurt, HRB 15605
USt-ID: DE458436925Kontakt:
Telefon: +49 2558 9999052
E-Mail: [email protected]Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Edith Röbbecke
Koppelstr. 2
48612 Horstmar
Deutschland
24.11.2025
Der Fall:Unser Auftraggeber wechselte auf der Autobahn vom rechten auf den linken Fahrstreifen um einen LKW zu überholen. Ein mit mutmaßlich hoher Geschwindigkeit heranfahrendes Fahrzeug fährt auf das teilintegrierte Wohnmobil unseres Auftraggebers auf. Der Auffahrende behauptet der Polizei gegenüber, dass er nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte, da unser Auftraggeber (zu) kurz vor ihm den Fahrstreifen gewechselt habe. Dem widerspricht unser Auftraggeber; er habe nicht nur den Blinker frühzeitig betätigt sondern zudem habe hinreichend Abstand bestanden um abbremsen zu können. Bei einem ungewissen Unfallhergang besteht die Gefahr eines Rechtsstreits, da die (Schuld-)Frage geklärt werden muss, ob die Haftpflichtversicherung des Auffahrenden oder die eigene Vollkaskoversicherung zahlen muss.Merke:
Eine Dashcam nach vorn ist gut; eine (weitere) Dashcam nach hinten kann Streitigkeiten vermeiden.
19.11.2025
Trotz Ausweichmanöver des Auffahrenden wurde das Wohnmobil unseres Auftraggebers hinten rechts "erwischt". Die montierte Anhängerkupplung hat sicher schlimmeres verhindert.Nach der Beauftragung durch den Geschädigten habe ich als neutraler Gutachter nunmehr den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Reparaturkosten zu ermitteln.Erste Schätzungen ergeben Reparaturkosten in Höhe von mindestens 50.000 EUR.Da es sich bei diesem Schaden nicht um einen Bagatellschaden handelt, wurde von unserem Auftraggeber zeitgleich unser Kooperationsanwalt eingeschaltet.Merke:
Bei Haftpflichtschäden benennt der Geschädigte und nicht die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen.
13.11.2025
Wer hätte vermutet, dass sich dieser unscheinbare Schaden durch unsere Begutachtung als kapitaler Schaden herausstellte? Eine eingerissene Außenhaut und eine Vielzahl an Kratzern an den Anbauteilen macht den Austausch der Seitenwand, Aufbautür und Anbauteilen notwendig.Auf unsere Nachfrage nach kostengünstigeren Reparaturmethoden bestätigt das Herstellerwerk des Aufbaus, dass keine andere Reparatur sach- und fachgerecht sei.Ermittelter Schaden: ca. 31.000 EUR